Fördergrundsätze | Konzertleben e.V.

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Fördergrundsätze

Sowohl für Fördernde als auch Geförderte gilt: es besteht grundsätzlich keinerlei Rechtsanspruch auf Förderung oder einen Förderzweck gegenüber Konzertleben e.V. 

 

Jedoch sind wir jederzeit gesprächs- und kompromissbereit, bemühen uns um Lösungen im Sinne unserer Vereinsziele und Ausgleich unterschiedlicher Interessen.

 

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